AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern (B2B)
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von bluquell, Inhaber Frank Hammerschick, gegenüber unseren Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
- Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung dar.
- Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Kalendertage ab Zugang bei uns gebunden, sofern in der Bestellung oder in unserem Angebot keine andere Bindungsfrist vereinbart ist.
- Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden zustande.
- Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung sowie der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
III. Überlassene Unterlagen, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
An allen Unterlagen, die wir dem Kunden im Zusammenhang mit einer Angebotserstellung oder Auftragserteilung überlassen, auch in elektronischer Form, behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Dies gilt insbesondere für Kalkulationen, Abbildungen, Zeichnungen, technische Unterlagen, Produktinformationen und sonstige Unterlagen. Der Kunde darf diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform weder vervielfältigen noch Dritten zugänglich machen. Kommt kein Vertrag zustande, sind die Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen.
IV. Beschaffenheit, Lieferzeiten, Lieferungen und Lieferverzug
- Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Datenblättern, Online-Darstellungen oder sonstigen Produktbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Handelsübliche Abweichungen, technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht oder Ausstattung bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
- Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen, nicht vor Eingang aller vom Kunden zu erbringenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt insbesondere für Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Lieferausfälle bei Vorlieferanten, Transportstörungen, Energieausfälle, Cyberangriffe sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse. Wir werden den Kunden über Beginn und Ende solcher Hindernisse in angemessener Weise informieren.
- Geraten wir in Lieferverzug, kann der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, im gesetzlichen Umfang vom Vertrag zurückzutreten.
- Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs richten sich nach Abschnitt X dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist ein Anspruch auf Verzögerungsschaden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Fixgeschäften oder bei Wegfall des Interesses an der Vertragserfüllung, bleiben unberührt.
V. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig. Unberührt bleiben Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Hierzu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen und Zahlungen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
VII. Versand und Gefahrübergang
- Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versandkosten trägt.
- Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Soweit Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu informieren, wenn die Vorbehaltsware gepfändet wird oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir werden hiervon keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
- Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
- Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
IX. Gewährleistung, Mängelrüge und Rückgriff
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
- Ist der Kunde Kaufmann, setzen Mängelansprüche voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Abschnitt X dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich keine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
- Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
- Rückgriffsansprüche des Kunden bleiben im gesetzlichen Umfang unberührt.
X. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
XI. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.